Deutsch
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Gallagher 3E4410 Value Mains Energizer User Manual
• Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder Kom-
munika onsleitungen nicht überkreuzen.
• Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich
derar ge Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und
möglichst rechtwinklig erfolgen.
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden,
sollten folgende Mindestabstände eingehalten werden:
Minimal-Abstände von Elektrozäunen zu Hochspannungsleitungen
Stromspannung V
Abstand m
Weniger oder gleich 1000
3
Zwischen 1000 und 33’000
4
Grösser als 33’000
8
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden,
sollten sie sich nicht mehr als 3 m über dem Boden befi nden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojek on der äußersten
Leiter der Freileitungen, in der folgenden En ernung zur Bodenoberfl äche liegen:
•
2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
•
15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V
• Für elektrische Weidezäune zur Abschreckung von Vögeln, zum Zurückhalten von Haus eren
oder Training von Tieren wie z. B. Kühen reichen Elektrozaungeräte mit einer niedrigen
Ausgangsleistung aus, um eine ausreichende, sichere Leistung zu erbringen.
• Vogelabwehr: Wird ein Elektrozaungerät zur Versorgung eines Leitungssystems benutzt,
das verhindern soll, dass Vögel auf Gebäuden rasten, sollte kein Leitungsdraht mit der Erde
verbunden werden. Es sollte ein Schalter installiert werden, um das Elektrozaungerät von
allen Polen der Versorgungsleitung trennen zu können. Außerdem sollten Warnschilder dort
angebracht werden, wo Personen mit den Leitungen in Berührung kommen könnten.
• Dort, wo ein öff entlicher Fussweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht
elektrifi ziertes Tor in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertri angebracht werden.
Bei jedem dieser Übergänge sollten an den benachbarten Leitern Warnschilder (G602)
angebracht werden.
• Jeder Teil, der entlang einer öff entlichen Straße oder eines öff entlichen Weges installiert
ist, muss in häufi gen Intervallen durch Warnzeichen gekennzeichnet sein, die sicher an den
Zaunpfosten befes gt oder fest an den Zaundrähten verklemmt sind.
• Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100x200mm betragen.
• Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Schildes muss gelb sein.
Die Schri muss schwarz sein und: