
Generator Betriebsanweisung
19.8.14
Kapitel/Chapter C: Generator Betriebsanweisung - Seite/Page 121
C. Generator Betriebsanweisung
C.1 Personal
Der Generator darf nur vom autorisiertem und eingewiesenen Personal in Betrieb gesetzt werden. Der Bediener hat
vor dem Inbetrieb nehmen das Handbuch vollständig zu lesen und sich mit den Gefahren und Sicherheitshinweisen
vertraut zu machen. Dieses gilt sowohl für den Generator selbst sowie für entsprechende externe Geräte, Anbau-
teile und Nebenaggregate.
C.2 Gefahrenhinweise für dieses Kapitel
Hinweis!:
Beachten Sie die allgemeinen Sicherheitshinweise am
Anfang dieses Handbuches.
Warnung!: Automatikstart
LEBENSGEFAHR! - Der Generator kann mit einer
Automatikstart Funktion ausgerüstet sein. Das heißt, der
Generator kann durch ein externes Signal gestartet
werden.
Um dieses zu vermeiden, muss immer die Batteriebank
abgeklemmt werden (zuerst Minuspol dann Pluspol), wenn
Arbeiten am Generator oder am elektrischen System des
Generators vorgenommen werden.
Vorsicht: Gefahr für Leib und Leben
Drehende Teile im inneren des Generators.
Der Generator darf nicht mit abgenommener Abdeckhaube in
Betrieb genommen werden.Ist bei Testläufen ein Betrieb mit
abgenommener Haube erforderlich, so ist besondere
Vorsicht geboten. Diese Arbeiten niemals alleine
durchführen! Alle Service-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten am Aggregat dürfen nur bei stehendem
Motor vorgenommen werden.
Warnung!: Elektrische Spannung
Elektrische Spannung LEBENSGEFAHR! -
Unsachgemäße Bedienung kann zu
Gesundheitsschäden und Tod führen.
Die elektrischen Spannungen von über 48 V sind immer
lebensgefährlich. Bei der Installation sind deshalb unbedingt
die Vorschriften der jeweils regional zuständigen Behörde zu
beachten. Die Installation der elektrischen Anschlüsse des
Generators darf aus Sicherheitsgründen nur durch einen
Elektrofachmann durchgeführt werden.
C.3 Allgemeine Hinweise zum Betrieb
C.3.1 Betrieb bei niedrigen Temperaturen.
Der Motor kann bis zu einer Temperatur von bis zu minus 20 °C gestartet werden, solange die übrigen Betriebsbe-
dingungen geeignet sind. Insbesondere die Betriebsflüssigkeiten wie Kühlwasser, Kraftstoff und Motoröl müssen für