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DE
CE-Kennzeichnung
Zum Zeitpunkt der Markteinführung erfüllt das Produkt die Anforderungen, die in
der Richtlinie zur Vereinheitlichung der Gesetze der Mitgliedstaaten bezüglich der
elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU von elektrischer Ausrüstung
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (2014/35/EU) festgelegt wurden.
Dieses Produkt ist mit dem CE-Kennzeichen identifiziert und wird mit einer
Konformitätserklärung zur Untersuchung durch die Marktüberwachungsautorität
geliefert.
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Altgeräteentsorgung
Dieses Produkt wird gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie
2012/ 19/EU gekennzeichnet. Die Richtlinie regelt die richtige
Entsorgung des Produkts. Die umweltgerechte Entsorgung wird
mögliche negative Folgen für die Gesundheit verhindern, die durch eine
falsche Entsorgung verursacht werden. Das Symbol auf dem Produkt
oder der Verpackung gibt an, dass dieses Produkt nicht mit dem normalen Haus-
müll entsorgt werden darf. Der Benutzer muss das Produkt an/bei einer Sammel-
stelle zum Recycling von elektrischer und elektronischer Ausrüstung
zurückgeben.
Die Entsorgung muss die bestehenden lokalen Vorschriften erfüllen. Für weitere
Informationen kontaktieren.
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Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung beschreiben, lassen das Gewährleistungsrecht des
Endabnehmers unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden
Bedingungen:
•
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes haben Sie eine
Herstellergarantie (2 Jahre ab Kaufdatum).
•
Während dieser Garantiezeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre
Ansprüche direkt in der Serviceplattform des Herstellers unter
gelten zu machen.
Beim Abschluss einer zusätzlichen Garantie zwischen Ihnen und Ihrem Händler
sind jegliche Ansprüche nach Ablauf der 24-monatigen Herstellergarantie
ausgeschlossen. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihrem Händler.
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während
den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.