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INSTALLATION
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch Herabfallen
Über Kopf installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Stellen
Sie sicher, dass das Gerät sicher installiert ist und nicht herunterfallen kann. Die Montage darf nur
durch eine Fachkraft erfolgen, die mit den Gefahren und den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut
ist. Die Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung darf nur durch Personen ausgeführt werden, die
entsprechend qualifiziert sind.
GEFAHR!
Verletzung durch Laserstrahlung
Beachten Sie bei der Montage unbedingt die Warnhinweise auf Seite 6.
Das Gerät ist nur für Überkopfmontage über den Montagebügel vorgesehen. Montieren Sie es über den Bügel an
einer Wand oder einer Decke. Alternativ kann es auch mit geeigneten Haken über den Bügel an einer Traverse
befestigt werden. Zum Ausrichten des Geräts lösen Sie die Feststellschrauben am Hängebügel, stellen die
gewünschte Neigung ein und ziehen die Schrauben wieder fest an. Überprüfen Sie, ob sich Spiegelkugeln,
glänzende Oberflächen etc. im Strahlungsbereich des Lasers befinden. Entfernen Sie vorsichtshalber spiegelnde
Gegenstände aus dem Strahlungsbereich bzw. decken Sie sie ab.
Hinweise
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Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen montiert werden.
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Während Montage- und Servicearbeiten muss der Bereich unterhalb des Montageorts abgesperrt sein.
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Die Aufhängevorrichtung des Geräts muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das Zehnfache der Nutzlast aushalten kann.
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Das Gerät muss zusätzlich gesichert werden, z. B. mit einem geeigneten Sicherungsseil. Befestigen Sie das
Sicherungsseil so, dass der Fallweg des Geräts nicht mehr als 20 cm betragen kann. Diese zweite Aufhängung
muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der Hauptaufhängung kein Teil der Installation
herabfallen kann.
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Es dürfen nur Sicherungsseile und Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56927, Schäkel gemäß DIN EN 1677-1
und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder, Schäkel und Kettbiner
müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3) ausreichend
dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.
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Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation durch einen
Sachverständigen geprüft werden.
Fangseil
Haken zur Traversenmontage
Montagebügel
Feststellschraube