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nicht verwendet werden oder, wenn es in Betrieb
ist, muss die Gaszufuhr abgesperrt werden und
das Gerät muss überprüft und in Ordnung
gebracht werden, bevor es wieder benutzt
werden kann
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Wenigstens einmal pro Monat und jedes Mal
wenn die Flüssiggasflasche ausgetauscht wird
sind die Schlauchleitungen (Gasschlauch) zu
überprüfen. Wenn die Schlauchleitungen
Anzeichen von Brüchigwerden oder andere
Beschädigungen aufweisen, müssen sie gegen
neue Schlauchleitungen derselben Länge und
gleichwertiger Qualität ausgetauscht werden.
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Dieses Gerät muss nach den geltenden
Vorschriften angeschlossen werden.
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Flüssiggasflaschen vor starker
Sonneneinstrahlung schützen.
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Party-Strahler auf eine ebene, nicht oder nur
schwach geneigte Fläche stellen (max. 5°).
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Achtung - Gerät nur für beaufsichtigten Betrieb.
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Reflektor und Lochblech bei Betrieb nicht
berühren - Verbrennungsgefahr !
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Es muss ein sicherer Abstand (mindestens 2 m)
zu brennbaren Gegenständen während des
Betriebes eingehalten werden.
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An dem Party-Strahler dürfen keine
Gegenstände befestigt werden.
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Zum Betrieb im Freien oder gut belüfteten
Räumen. Bei einem gut belüfteten Raum
müssen mindestens 25% der
Umschließungsfläche offen sein. Die
Umschließungsfläche ist die Summe aller
Wandflächen.
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Der Party-Strahler dient ausschließlich zu
Heizzwecken.
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Bei starkem Wind ist es ratsam den Fuß
zusätzlich zu beschweren, bzw. am Boden zu
befestigen oder das Gerät an einem sicheren Ort
zu verwahren.
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Ein Standortwechsel ist nur mit abgeschaltetem
Party-Strahler durchzuführen. Die Gasflasche ist
dabei zu entfernen.
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Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen
Zustand und das Vorhandensein der Dichtung
am Flaschenventil. Keine zusätzlichen
Dichtungen verwenden.
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Im Falle einer Störung ist das Absperrventil der
Gasflasche sofort zu schließen.
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Der Party-Strahler darf nur über einen
zwischengeschalteten Druckregler mit einem
zulässigen Ausgangsdruck, siehe Geräteschild
und werkseitige Einstellung, betrieben werden.
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Der Schlauch darf nicht geknickt werden.
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Inbetriebnahme und Zündung unbedingt
nach
Anleitung durchführen.
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Hinweis:
Nur im Freien oder gut belüfteten
Räumen verwenden.
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Bei einem gut belüfteten Raum müssen
mindestens 25 % der Umschließungsfläche offen
sein
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Die Umschließungsfläche ist die Summe aller
Wandflächen.
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Der Strahler darf nicht im Wohn- und
Büroräumen oder ähnlichen Räumen aufgestellt
werden.
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Zur Vermeidung von Schäden durch
Hitzeeinwirkung dürfen im Umkreis von 2 m zum
Brenner oder Reflektor keine anderen
Gegenstände platziert werden.
Hinweise zum gewerblichen Einsatz:
Gemäß BGV D34 (VBG 21), DIN 4811-3 und TRF 96
ist bei gewerblichem Einsatz (z. B. auf Jahrmärkten)
ein Sicherheitsdruckregler mit integrierter Überdruck-
sicherung einzusetzen.
Dieser Regler gehört nicht zum Lieferumfang.
Vor der Inbetriebnahme des Gerätes ist eine
Dichtheitsprüfung an allen Verbindungsstellen mittels
Lecksuchspray oder einem schaumbildenden Mittel
durchzuführen. Keine offene Flamme verwenden.
Die Prüfung darf nicht bei Betrieb erfolgen.
7. Anschluß an die Gasflasche (Abb. 2)
Zum Anschluß des Gerätes sind folgende Teile
erforderlich:
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handelsübliche Gasflasche 5 bzw. 11 kg
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DVGW-anerkannter Druckregler (siehe Abschnitt
3. “Technische Daten”), max. 1,5 kg/h passend
zur verwendeten Gasflasche
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Betriebsdruck siehe werksseitige Einstellung
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DVGW-anerkannte Schlauchleitung ausreich-
ender Länge (1,4 m), die eine knickfreie Montage
erlaubt (Bestandteil des Gerätes)
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DVGW-anerkanntes Lecksuchspray oder
schaumbildendes Mittel
Achtung!
Sicherheitshinweise (Abschnitt 6. und 6.1)
beachten
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