Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
2.9
Servicepersonal des Herstellers
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten
auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
2.10
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem
Schutz des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt
(Sicherheitsdatenblatt) des Dosiermediums beschriebene PSA ist
unbedingt zu verwenden.
WARNUNG!
Schutzbrille
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, ist eine Schutzbrille zu tragen. Die Schutzbrille dient
zum Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und
Flüssigkeitsspritzern.
WARNUNG!
Schutzhandschuhe, chemikalienbeständig
Bei Arbeiten in Bereichen, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, sind entsprechende Schutzhandschuhe zu tragen.
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe dienen dem Schutz der Hände
vor aggressiven Chemikalien.
Sicherheit
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