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DEUTsCH
müssen nur Sendungen, die einen Lithium-Ionen-Akku mit
einer Energiekennzahl von mehr als 100 Wattstunden (Wh)
enthalten, als voll regulierte Klasse 9 verschickt werden. Bei
allen Lithium-Ionen-Akkus ist die Wattstunden-Bewertung auf
der Packung angegeben. Außerdem empfiehlt
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den
alleinigen Luftversand von Lithium-Ionen-Akkus aufgrund der
komplexen Regulierungen generell nicht, und zwar unabhängig
von der Wattstunden-Bewertung. Lieferungen von Werkzeugen
mit Batterien (Combo-Kits) können als Ausnahme per Luftfracht
versandt werden, wenn die Wattstunden-Bewertung des Akkus
nicht mehr als 100 Wh beträgt.
Unabhängig davon, ob ein Transport als ausgenommen oder
vollständig reguliert gilt, liegt es in der Verantwortung des
Versenders, sich über die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die
Anforderungen für Verpackung, Etikettierung/Kennzeichnung
und Dokumentation zu informieren.
Die Informationen in diesem Abschnitt des Handbuchs
werden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt und es wird
davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Erstellung
des Dokuments genau sind. Jedoch wird keine Garantie,
weder ausdrücklich noch implizit, gegeben. Es liegt in der
Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine
Tätigkeiten den geltenden Vorschriften entsprechen.
Empfehlungen für die Lagerung
1. Ein idealer Lagerplatz ist kühl und trocken und nicht
direktem Sonnenlicht sowie übermäßiger Hitze oder
Kälte ausgesetzt. Für eine optimale Akkuleistung und
Lebensdauer lagern Sie die Akkus bei Raumtemperatur,
wenn sie nicht verwendet werden.
2. Bei längerer Aufbewahrung sollte ein vollständig
aufgeladener Akku an einem kühlen, trockenen Ort und
außerhalb des Ladegeräts aufbewahrt werden, um optimale
Ergebnisse zu erhalten.
HInWEIs:
Akkus sollten nicht vollständig entladen
aufbewahrt werden. Der Akku muss vor der Verwendung
aufgeladen werden.
Schilder am Ladegerät und Akku
Neben den Piktogrammen in dieser Anleitung können sich auf
dem Ladegerät und dem Akku folgende Piktogramme befinden:
L
Vor der Verwendung die Betriebsanleitung lesen.
p
Die Ladezeit ist den
Technische Daten
zu entnehmen.
q
Nicht mit elektrisch leitenden Gegenständen berühren.
r
Beschädigte Akkus nicht aufladen.
s
Das Gerät keiner Nässe aussetzen.
Frischluft. Wenn die Symptome anhalten, begeben Sie sich in
ärztliche Behandlung.
WARNUNG:
Verbrennungsgefahr. Die Akkuflüssigkeit
kann brennbar sein, wenn sie Funken oder einer Flamme
ausgesetzt ist.
WARNUNG:
Versuchen Sie niemals und unter keinen
Umständen, den Akku zu öffnen. Wenn das Akkugehäuse
Risse oder Beschädigungen aufweist, darf es nicht in das
Ladegerät gelegt werden. Den Akku nicht quetschen,
fallen lassen oder beschädigen. Verwenden Sie niemals
einen Akku oder ein Ladegerät, wenn sie einen harten
Schlag erlitten haben, fallen gelassen, überfahren oder
sonst wie beschädigt wurden (z. B. wenn sie mit einem
Nagel durchlöchert wurden, mit einem Hammer darauf
geschlagen oder getreten wurde). Ein Stromunfall oder
ein tödlicher Stromschlag könnte entstehen. Beschädigte
Akkus sollten zum Recycling zur Kundendienststelle
zurückgebracht werden.
WARNUNG: Feuergefahr. Akku nicht so aufbewahren
oder transportieren, dass metallische Gegenstände
die offenen Pole berühren können.
Platzieren Sie
das Akkupack beispielsweise nicht in Schürzen, Taschen,
Werkzeugkästen, Produktverpackungen, Schubladen, usw.
mit losen Nägeln, Schrauben, Schlüsseln, usw.
VORSICHT:
Wenn das Werkzeug nicht in Gebrauch
ist, muss es seitlich auf eine stabile Fläche gelegt
werden, wo es kein Stolperrisiko darstellt und es
nicht herunterfallen kann.
Bestimmte Werkzeuge mit
großen Akkus stehen aufrecht auf dem Akku und können
leicht umgeworfen werden.
Transport
WARNUNG: Feuergefahr.
Beim Transport von Akkus
können Brände entstehen, wenn die Batterieanschlüsse
unbeabsichtigt Kontakt mit leitfähigen Materialien
bekommen. Stellen Sie beim Transportieren von
Akkus sicher, dass die Batterieanschlüsse geschützt
und gut isoliert sind, damit sie nicht in Kontakt mit
Materialien kommen können, durch die ein Kurzschluss
entstehen kann.
HINWEIS:
Lithium-Ionen-Akkus -sollten nicht in
aufgegebenem Reisegepäck transportiert werden.
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Akkus erfüllen alle geltenden Transportvorschriften, so
wie sie von den Industrie- und Rechtsnormen vorgeschrieben
werden, einschließlich der UN-Empfehlungen für die
Beförderung gefährlicher Güter; der Vorschriften über die
Beförderung gefährlicher Güter der International Air Transport
Association (IATA), der International Maritime Dangerous Goods
(IMDG) Regulations und der Regelungen des europäischen
Übereinkommens über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Lithium-Ionen-Zellen
und -Akkus wurden gemäß Abschnitt 38,3 der „Empfehlungen
der Vereinten Nationen zur Beförderung gefährlicher Stoffe,
Testhandbuch und Kriterien“ getestet.
In den meisten Fällen ist zu erwarten, dass der Versand eines
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-Akkus von der Klassifizierung als Gefahrstoff der
voll regulierten Klasse 9 ausgenommen wird. In der Regel
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