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2. Abfrage einer Bildsequenz
Die Abfrage einer Bildsequenz ist nur möglich, wenn Ihr Alarmsystem mit einer
der folgenden Komponenten ausgerüstet ist:
• separates Übertragungsgerät mit den Übertragungsarten GSM/GPRS und/oder
Ethernet/ADSL
• Zentrale, in die ein Übertragungsmodul mit den Übertragungsarten GSM/GPRS
und/oder Ethernet/ADSL integriert wurde.
ACHTUNG: Die Abfrage einer Bildsequenz ist nur möglich, wenn das
Übertragungsgerät oder die Zentrale mit Übertragungsmodul an die
Netzstromversorgung angeschlossen ist.
ACHTUNG: Wenn nacheinander 3 falsche Codes über das Daitem
Internet-Portal eingegeben wurden, wird der Zentrale eine Störung
gemeldet und der Fernzugriff auf das Internet-Portal wird 5 Minuten
lang gesperrt. Kommt es 3 Mal in Folge zu einer solchen Störung, wird
der Fernzugriff auf das Internet-Portal bis zum nächsten Statuswechsel
des Alarmsystems (z. B. Scharf- oder Unscharf-Schaltung) gesperrt.
Auch wenn keine Alarmmeldung vorliegt, können Sie dem Bewegungs-melder
SH195AX oder SH196AX jederzeit befehlen, eine Bildsequenz aufzuzeichnen und
diese abrufen, um zu überprüfen, was in den überwachten Räumlichkeiten vor
sich geht.
Diese Abfrage der Bildsequenz ist möglich:
• nach Anmeldung im Daitem Internet-Portal
http://www.daitem.de
über einen
PC mit Internet-Verbindung. Der Zugriff auf diese Funktion ist nur möglich, wenn
ein Kundenkonto für Sie im Daitem Internet-Portal eingerichtet wurde und
sofern dieses zur Verfügung steht.
• über eine Smartphone-App (iPhone oder Android), die Sie aus dem App Store
(iPhone) oder über Google Play (Android) herunterladen können.
Wenn Sie eine Bildsequenz über das Daitem Internet-Portal oder per
Smartphone-App abfragen, reagiert der Melder auf die gleiche Weise wie bei
einem Einbruch, d.h. er zeichnet eine Bildsequenz auf, speichert diese auf der
MicroSD-Karte und überträgt sie über das Übertragungsgerät bzw. die Zentrale
mit Übertragungsmodul. Es erfolgt allerdings keine Alarmmeldung.