9. Checkliste
19
DE
ja!
Wasseranschluss
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Kapitel 4
•
Ist das Gerät an Trinkwasser / Kaltwasser angeschlossen?
•
Beträgt der Fließdruck / Wasserdruck zwischen min. 200 kPa (2bar) und max. 600 kPa (6bar)?
•
Bzw. beträgt der Fließdruck bei Geräten mit automatischer Reinigung (CONVOClean
system
)
mind. 300 kPa (3bar) (
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Kapitel 11.1 automatische Reinigung)
•
Ist die max. zulässige Wasserhärte überschritten?
Auskunft erhalten Sie vom zuständigen Wasserversorger.
nein
ja
wenn ja, welche Maßnahme wurde getroffen? ____________________________________
•
Ist ein Filter / eine Wasseraufbereitungsanlage installiert?
Verwenden Sie nur Wasserstoff-Ionenaustauscher
(z.B. Teilentsalzung der Fa. Brita)
•
Ist der Wasserablauf mit einem offenen Ablauf ausgeführt?
•
Beträgt der bauseitige Wasserablauf mind. DN 50?
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Ist ein Gefälle von mind. 5% bzw. 3° eingehalten?
•
Befindet sich der Trichter neben oder hinter dem Heißluftdämpfer?
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Kapitel 5
Gasanschluss / Abgasführung / Verbrennungsluftzufuhr / Genehmigung
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Kapitel 6
für CONVOTHERM OGB / OGS
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Kapitel 7
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Kapitel 8
•
Ist die Gas- und Abgasinstallation ordnungsgemäß durchgeführt?
•
Ist die Gas- und Abgasinstallation vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen?
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Befinden sich über dem Gasgerät nur nicht brennbare Decken / Materialien?
9.2
Einweisung des Anwenders und Inbetriebnahme
Informieren Sie den Anwender über die folgenden sicherheits- und funktionsrelevanten Punkte!
Bestimmungsgemäße Verwendung
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Bedienerhandbuch Kapitel ‚Sicherheitshinweise’
•
Ist der Anwender auf die bestimmungsgemäße Verwendung hingewiesen?
CONVOTHERM Heißluftdämpfer dürfen nur zum Dämpfen, Dünsten, Kochen, Braten,
Schmoren, Backen, Überbacken, Grillen, Gratinieren, Sous Vide-Garen, Niedertemperaturgaren,
Regenerieren und Auftauen von Lebensmitteln verwendet werden!
•
Ist der Anwender auf
bestimmungswidrige Verwendung
hingewiesen?
der Betrieb in giftiger oder explosionsfähiger Atmosphäre,
der Betrieb bei Temperaturen unter +4°C, im Freien ohne geeigneten Regen- und Windschutz,
das Garen verschlossener Behälter (wie beispielsweise Dosen und Konserven), wenn diese
nicht dazu geeignet sind,
das Erhitzen entflammbarer Gegenstände, wie beispielsweise Öle, Fette, Tücher o.ä. und das
Erhitzen von Nicht-Lebensmitteln, außer geeignetes Zubehör.
Lebensgefahr
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Bedienerhandbuch Kapitel ‚Sicherheitshinweise’
•
Ist der Anwender auf die Explosionsgefahr hingewiesen?
Explosionsgefahr bei Gasgeruch
Sofort Gasversorgung unterbrechen, Raum sorgfältig lüften, Funkenbildung
(d.h. das Bedienen eines Schalters, Telefons oder Berühren von elektrischen
Schaltelementen) oder offene Flammen vermeiden, Gasversorger oder auch
die Feuerwehr (externes Telefon) informieren.
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