SB-160-3
29
3.1
Einsatz von brennbaren Kältemitteln der
Sicherheitsgruppe A2L (z. B. R1234yf)
Information
Die Angaben in diesem Kapitel zum Einsatz von
Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A2L bezie-
hen sich auf europäische Vorschriften und
Richtlinien. In Regionen außerhalb der EU die
dort geltenden länderspezifischen Vorschriften
beachten.
Dieses Kapitel beschreibt die vom Verdichter beim Ein-
satz von Kältemitteln der Sicherheitsklasse A2L ausge-
henden zusätzlichen Restrisiken und gibt Erläuterun-
gen dazu. Diese Informationen dienen dem Anlagen-
hersteller für die von ihm auszuführende Risikobewer-
tung der Anlage. Diese Informationen können in keiner
Weise die Risikobewertung für die Anlage ersetzen.
Bei der Ausführung, der Wartung und dem Betrieb von
Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicher-
heitsgruppe A2L gelten besondere Sicherheitsbestim-
mungen.
Die Verdichter sind bei Installation entsprechend dieser
Betriebsanleitung im Normalbetrieb ohne Fehlfunktion
frei von Zündquellen, die die brennbaren Kältemittel
R1234yf und R1234ze(E) entzünden können. Sie gel-
ten als technisch dicht. Für andere Kältemittel der Si-
cherheitsgruppe A2L liegen keine Zündquellenbewer-
tungen vor.
Information
Bei Einsatz eines brennbaren Kältemittels:
Warnzeichen "Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen" (W021 nach ISO7010) gut sichtbar am
Verdichter anbringen. Ein Aufkleber dieses
Warnzeichens ist der Betriebsanleitung beige-
legt.
Die Verbrennung von Kältemittel im FU-Gehäuse kann
nur bei gleichzeitigem Auftreten mehrerer sehr seltener
Ausfälle geschehen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist
als äußerst gering einzuschätzen. Bei der Verbrennung
von fluorhaltigen Kältemitteln im FU-Gehäuse können
lebensgefährliche Mengen an giftigen Gasen freige-
setzt werden.
GEFAHR
Lebensgefährliche Abgase und Verbrennungs-
rückstände!
Maschinenraum mindestens 2 Stunden lang gut
ventilieren.
Verbrennungsprodukte keinesfalls einatmen!
Mit säurefesten Handschuhen arbeiten.
Das Kältemittel kann nur bei schweren elektrischen
Ausfällen im FU gezündet werden. Dabei wird typi-
scherweise die Sicherung der Leistungsspannungsver-
sorgung des FU ausgelöst. Wenn der Gaswarnsensor
ausgelöst hat oder bei einem Verdacht auf verbranntes
Kältemittel: Aufstellort nicht betreten und mindestens
2 Stunden gut ventilieren. Verbrennungsprodukte kei-
nesfalls einatmen. Die möglicherweise giftige und kor-
rosive Abluft muss ins Freie geleitet werden.
Aufstellort erst betreten, wenn die Verbrennungsgase
vollständig abgezogen sind. Dann zunächst das FU-
Gehäuse um einen Spalt öffnen, damit darin befindliche
Gase abziehen können:
◦ Geeignete, säurefeste Handschuhe verwenden.
◦ Verbrennungsrückstände nicht berühren.
• Schrauben des FU-Gehäuses vorsichtig entfernen.
• FU-Gehäusedeckel etwas nach vorne ziehen und
einen Spalt von etwa 1 cm erzeugen.
• Aufstellort sofort verlassen und mindestens weitere 3
Stunden lüften lassen.
Feuchte Rückstände nicht berühren sondern trocknen
lassen, da sie gelöste giftige Stoffe enthalten können.
Betroffene Teile durch ausgebildetes Fachpersonal rei-
nigen lassen bzw. im Falle von Korrosion betroffene
Teile fachgerecht entsorgen.
3.1.1
Anforderungen an den Verdichter und die
Kälteanlage
Die Ausführungsbestimmungen sind in Normen festge-
legt (z.B. EN378). Mit Blick auf die hohen Anforderun-
gen und die Produkthaftung ist generell die Durchfüh-
rung der Risikobewertung in Zusammenarbeit mit einer
notifizierten Stelle zu empfehlen. Je nach Ausführung
und Kältemittelfüllung, kann dabei eine Bewertung ent-
sprechend EU Rahmenrichtlinien 2014/34/EU und
1999/92/EG (ATEX 137) erforderlich werden.
GEFAHR
Brandgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhan-
dener Zündquelle!
Offenes Feuer und Zündquellen im Maschinen-
raum bzw. Gefährdungsraum vermeiden!
• Zündgrenzen des jeweiligen Kältemittels in Luft be-
achten, siehe auch EN378-1.
• Maschinenraum entsprechend EN378 belüften bzw.
Absaugvorrichtung installieren.
• Zum Öffnen der Rohrleitungen, nur Rohrabschnei-
der, keine offene Flamme verwenden!