Gewährleistung
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Gewährleistung
ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert,
hergestellt und nach geltenden Vorschriften geprüft.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zum
Verkaufszeitpunkt zurückzuführen sind. Falls nachweislich
ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, wird der
Rauchwarnmelder nach Ermessen des
Gewährleistungsgebers repariert oder ersetzt.
Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf
der ursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte
Batterien.
ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch
äußere Einwirkungen (z.B. durch Transport,
Gewalteinwirkung, Fehlbedienung), unsachgemäße
Anwendung, normalen Verschleiß oder durch
Nichtbeachtung dieser Anleitung entstanden sind.